Optimale Heizung "einklagbar"?
Immer wieder tauchen in Bau- oder Heizungsforen Leute auf, die fragen, ob sie ein Recht auf eine Wärmebedarfs- oder Heizlastberechnung haben. Meistens kommt dann heraus, daß sie das nur Fragen, weil mit der Heizung was nicht stimmt, sie also z.B. ständig taktet weil sie zu groß ist.
Ich denke (bin kein Anwalt), man hat ein Recht auf den EnEV Ausweis/Nachweis. Der ist Pflicht und muss für die Baugenehmigung eingereicht werden (jedenfalls hier in Hamburg). Wenn man ein Haus gekauft und nicht gebaut hat und der Bauträger rumzickt, kann man sich den Ausweis oft vom Amt geben lassen.
Diese Wärmebedarfsrechnung (EnEV Nachweis) ist aber a) keine Heizlastberechnung und b) keine Verbrauchsberechnung. Das steht in dem Gesetz so drin. Darauf basierend zu klagen geht also eher nicht. Wobei man es versuchen könnte :-)
Weiterhin hat aus meiner Sicht auch die Heizlastberechnung erstmal mit einer funktionierenden oder sogar optimalen Heizung nichts zu tun. Schließlich ist man nicht verpflichtet, eine Heizung nach der Heizlastberechung zu dimensionieren.
Wenn man aber davon ausgeht, daß man ein Recht auf eine optimale (Stand der Technik usw. eh schon schwammig) Heizung hat und die Heizlastberechnung dafür die Richtung vorgibt, dann stellt sich sicher die Frage ob a) eine Heizlastberechnung immer gemacht werden muß und b) ob eine Heizung, die der Heizlastberechnung nicht folgt mangelhaft ist oder nicht. Vor allem, wenn sie zu groß und nicht zu klein ist! Wenn das Haus nicht warm wird, ist die Sache ja klar...
Was ist da wohl die "herrschende Meinung" bei deutschen Richtern? Man sollte mal einen Anwalt oder so auf die Suche nach entsprechenden Urteilen schicken. Vielleicht gibts da schon was. Ein paar Urteile in der Richtung würden Wunder tun und wären für den Energieverbrauch und die CO2-Bilanz Deutschlands sicher sehr positiv.
Im Einzelfall wird es aber auf den Richter ankommen, vor dem das landet. Und wie gut man Argumentiert.
Tja und wenn man dann "gewinnt", dann stellt sich die Frage nach der verhältnismäßigen Mängelbeseitigung. Ne neue, kleinere Therme? Die Mehrkosten von 15 Jahren heizen mit zu großer Heizung zurück?
Für den ausführenden Betrieb wären vielleicht die Kosten für den Rechtsstreit schon "Strafe genug" und würden zu einem Umdenken führen.
Aber besser wäre es, die optimale Heizung zum Stammtischgespräch zu machen... :-)
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Ich denke (bin kein Anwalt), man hat ein Recht auf den EnEV Ausweis/Nachweis. Der ist Pflicht und muss für die Baugenehmigung eingereicht werden (jedenfalls hier in Hamburg). Wenn man ein Haus gekauft und nicht gebaut hat und der Bauträger rumzickt, kann man sich den Ausweis oft vom Amt geben lassen.
Diese Wärmebedarfsrechnung (EnEV Nachweis) ist aber a) keine Heizlastberechnung und b) keine Verbrauchsberechnung. Das steht in dem Gesetz so drin. Darauf basierend zu klagen geht also eher nicht. Wobei man es versuchen könnte :-)
Weiterhin hat aus meiner Sicht auch die Heizlastberechnung erstmal mit einer funktionierenden oder sogar optimalen Heizung nichts zu tun. Schließlich ist man nicht verpflichtet, eine Heizung nach der Heizlastberechung zu dimensionieren.
Wenn man aber davon ausgeht, daß man ein Recht auf eine optimale (Stand der Technik usw. eh schon schwammig) Heizung hat und die Heizlastberechnung dafür die Richtung vorgibt, dann stellt sich sicher die Frage ob a) eine Heizlastberechnung immer gemacht werden muß und b) ob eine Heizung, die der Heizlastberechnung nicht folgt mangelhaft ist oder nicht. Vor allem, wenn sie zu groß und nicht zu klein ist! Wenn das Haus nicht warm wird, ist die Sache ja klar...
Was ist da wohl die "herrschende Meinung" bei deutschen Richtern? Man sollte mal einen Anwalt oder so auf die Suche nach entsprechenden Urteilen schicken. Vielleicht gibts da schon was. Ein paar Urteile in der Richtung würden Wunder tun und wären für den Energieverbrauch und die CO2-Bilanz Deutschlands sicher sehr positiv.
Im Einzelfall wird es aber auf den Richter ankommen, vor dem das landet. Und wie gut man Argumentiert.
Tja und wenn man dann "gewinnt", dann stellt sich die Frage nach der verhältnismäßigen Mängelbeseitigung. Ne neue, kleinere Therme? Die Mehrkosten von 15 Jahren heizen mit zu großer Heizung zurück?
Für den ausführenden Betrieb wären vielleicht die Kosten für den Rechtsstreit schon "Strafe genug" und würden zu einem Umdenken führen.
Aber besser wäre es, die optimale Heizung zum Stammtischgespräch zu machen... :-)
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hendrik42 - 26. Feb, 17:21