Es wird ja immer wieder gerne behauptet, dass die Wärmepumpen-Tarife der Stromversorger "subventioniert" wären. Ich halte das ja für Unsinn. Erstmal ist man mit einer WP ein guter Stromkunde und kann ruhig bessere Preise bekommen und zweitens (und wesentlicher) darf der Stromversorger die WP zu Spitzenzeiten abschalten.
Da Spitzenlast-Strom viel viel teurer ist als im Durchschnitt, macht das echt was aus.
Aber hier habe ich auf Haustechnikdialog.de noch etwas anderes gefunden:
Hallo, nur kurz zum Grundverständnis des 'Wärmepumpentarifs' (ist nicht NT, Niedrigtarif).
Gesetzliche Vorgabe ist die Bundestarifordnung Elektrizität (BTOEltV), die noch für alle Versorgungsunternehmen (nicht: Stromhändler) verbindlich ist.
§7 bezieht sich auf unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen, wie Wärmepumpen oder Kühlanlagen: Wenn die Versorgung unterbrochen werden kann, entfällt der sogenannte Leistungspreis bei der Berechnung des Strompreises, was sich kostensenkend auswirkt.
Des weiteren werden in §7 die Abschaltzeiträume genannt.
Versorgung während der Abschaltzeiten ist durch eine "Umgehung" über den Tarif für die Hausversorgung möglich (aber teuer).
Das erklärt also ein bischen was. Es erklärt auch, warum es keine "überregionalen" WP-Tarife gibt. Das habe ich mir aber schon immer dadurch erklärt, dass ja nur der lokale Netzbetreiber ein Interesse daran hat, die Spitzenlasten flach zu halten.
WP Strom ist also nicht subventioniert. Der ist wie ein Handy Tarif, wo telefonieren zu bestimmten Zeiten verboten ist, damit es für den Rest der Zeit billiger ist. Da würde auch niemand von "subventioniert" sprechen.
Gesetzestexte:
http://www.stromauskunft.de/strom_gesetzestexte.php
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hendrik42 - 13. Jun, 19:06