Das geplante Wärmegesetz in BaWü
Der Text des Entwurfs ist hier:
http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/35927/Entwurf_Waermegesetz_Stand_290607.pdf?command=downloadContent&filename=Entwurf_Waermegesetz_Stand_290607.pdf
Die FAQ ist hier:
http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/35861/Fragen_und_Antworten_zum_Waermegesetz.pdf?command=downloadContent&filename=Fragen_und_Antworten_zum_Waermegesetz.pdf
Inzwischen ist man wohl von 30% für Neubauten auf 20% und von 20% für Altbauten auf 10% gegangen. Wenn jemand einen Link auf den neuen Text hat, bitte als Kommentar mitteilen!
Interessantes:
- Wärmepumpen müssen eine JAZ von mindestens 3,5 haben, obwohl eine JAZ von 3 auch bei dem schlechten Strommix von Deutschland noch einen Anteil von über 20% an erneuerbarer Energie bedeuten würde. Finde ich trotzdem ok -- eine WP mit JAZ von unter 3,5 sollte man eh nicht kaufen.
- Es muss keine Erdwärmepumpe sein, wie man manche Pressemitteilungen interpretieren könnte, alle Arten Wärmepumpen sind ok, auch Gaswärmepumpen (JAZ mindestens 1,2).
- "Heizen" und Energiebedarf meint Raumwärme und Warmwasser (zum Duschen usw.).
- Die Anforderungen sind pauschal erfüllt ("Erfüllungsfiktion"), wenn man eine Solarthermieanlage mit 0,04m² Fläche pro m² Wohnfläche hat oder eine Wärmepumpe wie oben genannt oder dem verwendeten Brennstoff entsprechend viel "Bio" beigemischt ist (Biogas, Bioöl). Wenn ich das richtig verstehe, kann man also auch mit Gas heizen, solange man einen Anbieter hat, der Biogas/öl beimischt.
- Ein Kamin mit Handbestückung gilt nicht. Pelletsöfen und Scheitholzzentralheizungen sind aber natürlich ok.
- Wenn man nach Standard (also EnEV) baut, muss man 20% mit Erneuerbaren abdecken. Wenn man allerdings 30% besser dämmt als die EnEV verlangt, kann man auch ohne erneuerbare Energien heizen.
- Altbauten kann man auch einfach dämmen und bei Erreichung eines bestimmten Niveaus (abhängig vom Baujahr) ist man dann von der Verwendung erneuerbarer Energien befreit.
- KWK Fernwärmenutzer sind auch ausgenommen. Finde ich sinnvoll, wir brauchen noch viel mehr KWK Fernwärme. Der Betrieb eines BHKW ist auch ok, wenn der Wirkungsgrad ausreichend gut ist.
- Wenn das Dach schon mit Photovoltaik voll ist, ist man wohl auch befreit wenn kein Platz mehr für eine solarthermische Anlage vorhanden ist.
- Bußgelder bei Nichteinhaltung bis zu hunderttausend Euro.
Alles in allem finde ich den Gesetzesentwurf ziemlich fair und glaube nicht, dass er zu signifikanten Mehrkosten für Bauherren führen wird. Besser dämmen oder effizienteres Heizen senkt ja die laufenden Kosten. Es gibt pauschale Regelungen, um die Sache einfach zu machen, Ersatzmaßnahmen (wie einfach nur besser Dämmen) und Härtefallregelungen -- dies alles sollte dazu führen, dass der Anteil an der Nutzung erneuerbarer Energien deutlich steigt ohne dass es für die "Betroffenen" zu hart wird.
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http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/35927/Entwurf_Waermegesetz_Stand_290607.pdf?command=downloadContent&filename=Entwurf_Waermegesetz_Stand_290607.pdf
Die FAQ ist hier:
http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/35861/Fragen_und_Antworten_zum_Waermegesetz.pdf?command=downloadContent&filename=Fragen_und_Antworten_zum_Waermegesetz.pdf
Inzwischen ist man wohl von 30% für Neubauten auf 20% und von 20% für Altbauten auf 10% gegangen. Wenn jemand einen Link auf den neuen Text hat, bitte als Kommentar mitteilen!
Interessantes:
- Wärmepumpen müssen eine JAZ von mindestens 3,5 haben, obwohl eine JAZ von 3 auch bei dem schlechten Strommix von Deutschland noch einen Anteil von über 20% an erneuerbarer Energie bedeuten würde. Finde ich trotzdem ok -- eine WP mit JAZ von unter 3,5 sollte man eh nicht kaufen.
- Es muss keine Erdwärmepumpe sein, wie man manche Pressemitteilungen interpretieren könnte, alle Arten Wärmepumpen sind ok, auch Gaswärmepumpen (JAZ mindestens 1,2).
- "Heizen" und Energiebedarf meint Raumwärme und Warmwasser (zum Duschen usw.).
- Die Anforderungen sind pauschal erfüllt ("Erfüllungsfiktion"), wenn man eine Solarthermieanlage mit 0,04m² Fläche pro m² Wohnfläche hat oder eine Wärmepumpe wie oben genannt oder dem verwendeten Brennstoff entsprechend viel "Bio" beigemischt ist (Biogas, Bioöl). Wenn ich das richtig verstehe, kann man also auch mit Gas heizen, solange man einen Anbieter hat, der Biogas/öl beimischt.
- Ein Kamin mit Handbestückung gilt nicht. Pelletsöfen und Scheitholzzentralheizungen sind aber natürlich ok.
- Wenn man nach Standard (also EnEV) baut, muss man 20% mit Erneuerbaren abdecken. Wenn man allerdings 30% besser dämmt als die EnEV verlangt, kann man auch ohne erneuerbare Energien heizen.
- Altbauten kann man auch einfach dämmen und bei Erreichung eines bestimmten Niveaus (abhängig vom Baujahr) ist man dann von der Verwendung erneuerbarer Energien befreit.
- KWK Fernwärmenutzer sind auch ausgenommen. Finde ich sinnvoll, wir brauchen noch viel mehr KWK Fernwärme. Der Betrieb eines BHKW ist auch ok, wenn der Wirkungsgrad ausreichend gut ist.
- Wenn das Dach schon mit Photovoltaik voll ist, ist man wohl auch befreit wenn kein Platz mehr für eine solarthermische Anlage vorhanden ist.
- Bußgelder bei Nichteinhaltung bis zu hunderttausend Euro.
Alles in allem finde ich den Gesetzesentwurf ziemlich fair und glaube nicht, dass er zu signifikanten Mehrkosten für Bauherren führen wird. Besser dämmen oder effizienteres Heizen senkt ja die laufenden Kosten. Es gibt pauschale Regelungen, um die Sache einfach zu machen, Ersatzmaßnahmen (wie einfach nur besser Dämmen) und Härtefallregelungen -- dies alles sollte dazu führen, dass der Anteil an der Nutzung erneuerbarer Energien deutlich steigt ohne dass es für die "Betroffenen" zu hart wird.
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hendrik42 - 7. Okt, 14:01